Dr. Markus Adick

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Partner i.S.d. PartGG

adick@adick-linke.de
Tel +49 228 286292 20
Fax +49 228 286292 29

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Markus Adick ist Fachanwalt für Strafrecht.

Vor der Gründung der eigenen Kanzlei war er für große Wirtschaftskanzleien (Clifford Chance und Flick Gocke Schaumburg) sowie als Partner einer bundesweit führenden Strafrechtsboutique tätig. Markus Adick studierte Jura in Passau, Freiburg und Osnabrück. Er absolvierte eine betriebswirtschaftliche Zusatzausbildung und promovierte mit einer Arbeit zur Untreuestrafbarkeit von Gesellschaftsorganen. Eine große Zahl von Fachveröffentlichungen und regelmäßige Vortragstätigkeiten belegen sein wissenschaftliches Engagement.

 

Markus Adick ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim. Ferner ist er Dozent für Wirtschaftsstrafrecht im Studiengang Master of Financial Law an der Frankfurt School of Business & Finance sowie Beirat der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung (ZWH). Mitgliedschaften in Berufsverbänden bestehen u.a. bei der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereininigung e.V. (WisteV), der International Bar Association (IBA) und der American Bar Association (ABA). In Branchenführern und Anwaltsrankings (JUVE, Legal500 Deutschland und EMEA) wird er von anderen Marktteilnehmern u.a. wie folgt beschrieben:

 

  • „hochgradig versiert und professionell“
  • „unaufgeregt und durchsetzungsstark“
  • „souverän und klar, harter Verhandler“
  • vereint Fachwissen und Erfahrung mit Souveränität und Schnelligkeit (…) extrem clever, einfühlsam und durchsetzungsstark. Denkt immer mehrere Schritte voraus und findet den richtigen Ton.“
  • „Referenzgröße im Steuerstrafrecht“

 

In 2018 zählte ihn JUVE zu den „40 unter 40“ besten aufstrebenden Juristen Deutschlands. In den Jahren 2020 bis 2022 zeichnete Who’s Who Legal ihn als Future Leader in der Kategorie Investigations aus.

Zuletzt bearbeite er unter anderem folgende Mandate:

  • Vertretung Bankhaus gegenüber BaFin wegen KWG-Verstößen
  • Verteidigung int. Bankhaus im grenzüberschreitenden Strafverfahren wegen Umsatzsteuer und Verrechnungspreisen
  • Verteidigung Sparkassenvorstand wegen Steuerdelikten von Kunden
  • Verteidigung Investmentbanker wegen Insiderhandels
  • Verteidigung mehrerer Bankverantwortlicher und Aktienhändler in sog. „Cum/Ex“-Verfahren
  • Beratung Bankhaus wegen steuerlichen Korrekturbedarfs bei Stiftungskonstruktion
  • Beratung int. Großkanzlei wegen Korrektur von Steuererklärungen