Nach derzeit noch geltender Rechtslage können sich Unternehmen zwar nicht selbst strafbar machen. Bereits jetzt können sie jedoch u.a. mit Bußgeldern sanktioniert werden, wenn gesetzliche Vertreter oder Führungskräfte ihre Pflichten verletzen. Kommt es zur Einleitung von Ermittlungen, wird nicht nur das Fehlverhalten der handelnden Personen untersucht. Im Zentrum des Interesses steht immer häufiger, ob das Unternehmen ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um Rechtsverstöße wirksam zu verhindern. Die Rechtsprechung erkennt ein effektives internes Kontrollsystem seit einigen Jahren als wichtigen Faktor bei der Zumessung eines Bußgeldes an.
Bereits seit mehreren Jahren wird darüber diskutiert, ob die geltende Rechtslage zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität ausreicht. Anders als die meisten anderen Wirtschaftsnationen kennt das deutsche Recht bislang keine originäre Strafbarkeit juristischer Personen. Vor allem die in jüngerer Zeit bekannt gewordenen Sachverhalte im Finanzsektor (u.a. „Cum/Ex“) oder der Automobilindustrie („Abgasskandal“) haben zu einem Umdenken geführt. Seit April 2020 liegt nunmehr ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Das „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ stellt die Sanktionierung von Verbänden bzw. Unternehmen auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Im Kern steht das sog. Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG). Dieses Gesetz sieht insbesondere die folgenden Neuerungen vor:
Wir vertreten und beraten Unternehmen umfassend im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen. Als Unternehmensanwälte übernehmen wir die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden und koordinieren die Verteidigung der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter. Wir verfügen über umfassende prozessuale Erfahrung in der Abwehr unternehmensbezogener Sanktionen sowie der Einführung wirksamer Compliance-Strukturen. Hierbei arbeiten wir regelmäßig mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und IT-Forensikern zusammen.
Zunehmend werden Unternehmen selbst Opfer von Straftaten. Zum einen kann es sich um Straftaten handeln, die von Mitarbeitern begangen werden. In Betracht kommen insbesondere Unterschlagungs- bzw. Untreuedelikte oder eine unbefugte Verwertung von Betriebsgeheimnissen. Zum anderen kommen Straftaten durch externe Dritte in Betracht. Wir unterstützen bei der Aufklärung des Sachverhaltes und nehmen die Interessen des Unternehmens gegenüber Polizei, Ermittlungsbehörden und Gerichten wahr. Wir erstatten Strafanzeigen und arbeiten im Verbund mit spezialisierten Zivilrechtlern an der Rückholung von Vermögenswerten.
Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 21.09.2021
Leonie Linke moderiert Lunch Lecture der WiSteV zum Korruptions- und Geldwäschestrafrecht
Laut Transparency International Deutschland e.V. befindet sich Deutschland im internationalen Vergleich nur auf Platz 9 des Korruptionswahrnehmungsindex 2020. Also alles nicht so schlimm? Die Praxis der Ermittlungs- und Finanzbehörden ergibt ein anderes Bild. Hiernach führt Korruption in Deutschland keineswegs ein Schattendasein, insbesondere nicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Zudem wird Deutschland schon seit Jahren keine Spitzenposition bei der Geldwäschebekämpfung zugeschrieben, obwohl die Geldwäsche ein typisches Begleitdelikt der Korruption ist. Wie sieht es aber tatsächlich aus? Und was ändert sich bei der nationalen sowie internationalen Korruptionsbekämpfung und -vermeidung durch die immer neuen Regeln zur Geldwäschebekämpfung und die neue Europäische Staatsanwaltschaft? Diesen Fragen wird sich die Lunch Lecture widmen! Lunch Lecture Donnerstag, 30. September 2021, 13:00 Uhr
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Specials | 25.08.2021
Lehrauftrag der Universität Mannheim für Dr. Markus Adick
Die Universität Mannheim hat Dr. Markus Adick zum Herbstsemester 2021 einen Lehrauftrag im Wirtschaftsstrafrecht erteilt. Die Vorlesung findet jeweils Mittwochs statt.
Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht | 30.10.2020
JUVE Ranking 2020/2021
Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021 nennt ADICK LINKE als führende Kanzlei für Individual- und Unternehmensverteidigung im Steuerstrafrecht.